Infrastruktur und Verkehr

Die Realisierung von Infrastrukturprojekten dauert in Deutschland zu lange. Ob BER, Elbphilharmonie oder der Ausbau zahlreicher Eisenbahntrassen – oft scheint es als würde erst die nächste oder gar die übernächste Generation von einer Baumaßnahme profitieren.  Regelmäßig liegt dies auch an einzelnen Bürgern, die den Instanzenweg vollumfänglich beschreiten und so teilweise das Vorankommen ganzer Regionen längerfristig blockieren. Daher fordern wir den Gesetzgeber zu einer Verkürzung des Instanzenweges auf. Der Rechtsschutz darf darunter nicht leiden, aus diesem Grund soll das eigentlich letztinstanzliche Gericht bei Klagen gegen Infrastrukturprojekte, die zumindest landesweite Bedeutung haben, direkt erstinstanzlich zuständig sein.

Insbesondere die Zukunft der öffentlichen Verkehrsmittel wird die Entwicklung hin zu einem klimaneutraleren Verkehr maßgeblich prägen. Die Bahn spielt für uns dabei eine entscheidende Rolle. Schon aufgrund der grenzüberschreitenden Natur des Bahnverkehrs fordern wir den Betrieb von Personenzügen auf bundeseigenen Eisenbahnen beim Bund zu zentrieren. Dies würde durch den Abbau von Doppelstrukturen eine schlankere und effizientere Bedarfsplanung ermöglichen und zudem, durch die einheitliche Bestellung größerer Zugkontingente, großes Einsparpotential bieten.

Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln stellt das Flugzeug durch seinen hohen CO2-Ausstoß eine besondere Belastung für unsere Umwelt dar. Um diese Belastung zu reduzieren setzen wir uns für eine stärkere Besteuerung von innerdeutschen Flügen ein, auch innereuropäische Flüge müssen einen angemessenen Grundpreis bekommen. Darüber hinaus fordern wir zur Steigerung der Attraktivität eines Umstieges, dass Bahntickets weniger stark oder überhaupt nicht mehr besteuert werden. Parallel sollen unnötige Steuersubventionen für Autos, insbesondere von Geschäftswagen und Autos mit Dieselkraftstoff, gestrichen werden.

Aktuell gibt der deutsche Staat, nicht zuletzt im Hinblick auf Infrastruktur- und Verkehrsfragen, jährlich mehrere Milliarden Euro für Berater aus. Wir halten diese Summe für zu hoch und für an anderer Stelle besser platziert. Daher fordern wir, dass die öffentliche Hand innerhalb der nächsten 10 Jahre ausreichend eigene Kompetenzen ausbildet, um auf externe Berater weitestgehend verzichten zu können. Ab dem Jahr 2030 sollen diese nur noch in Ausnahmefällen engagiert werden dürfen. Um die Attraktivität der Berufe auf Staatsseite – in denen aktuell und voraussichtlich weiterhin hoher Beratungsbedarf besteht – zu steigern, fordern wir neben einer besseren Bezahlung die Möglichkeiten zum dualen Studium bei Kommunen, Ländern und Bund auszubauen. Flankiert werden soll dies von einer Regelung nach Bundeswehrvorbild, die eine volle Bezahlung während des Studiums ermöglicht und zeitgleich dazu verpflichtet nach Abschluss des Studiums für einige Jahre im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Zusätzlich halten wir es für zielführend, nach dem Vorbild vieler großer Unternehmen, eine „In-House-Beratung“ auf Bundes- und Länderebene zu schaffen, die staatlichen Institutionen mit Beratungsbedarf flexibel zur Verfügung steht.

Dieses Positionspapier wurde auf der Klausurtagung Ende Oktober 2019 erarbeitet und am 11. November 2019 vom Kreisvorstand verabschiedet.