Stellungnahme der JU zum Therma Sperrzeiten

Die jetzt vom Verwaltungsgericht Karlsruhe bestimmten Sperrzeiten von 24 Uhr unter der Woche und mindestens 2:30 Uhr am Wochenende sind nicht nur schädigend für die Wirtschaft der Heidelberger Altstadt, das studentische Leben und die Zukunft Heidelbergs, sie sind vor allem das Ergebnis eines Prozesses, der gerade nicht von Kompromissbereitschaft und nachbarschaftlichem Entgegenkommen gekennzeichnet war.

Dem gerechten und wirkungsvollen Ausgleich der beiden entgegenstrebenden Interessen der Anwohner und der Altstadtwirte sowie der Studenten hat die Stadt wie auch der Gemeinderat zu einem wichtigen Kernanliegen erklärt. Die meisten Fraktionen im Gemeinderat haben daher auch betont, einen Mittelweg finden zu wollen, der durch einen konstruktiven Austausch und Diskurs einen guten Kompromiss herbeiführt. Andere Fraktionen verschrieben sich jedoch stur und fast ideologiegetrieben nur einer Interessensgruppe und zeigten wenig bzw. gar kein Interesse an einem Kompromiss. Es sei kein Kompromiss möglich, wenn es um den Lärm in der Altstadt ginge, so die Aussage.
Trotzdem wurde mehrmals versucht, in verschieden Formaten einen Interessenausgleich zu finden, der in seiner Umsetzung von bloßen Verbotsregelungen absehen sollte und stattdessen mit flankierenden Maßnahmen eine Reduzierung der Lärmbelastung herbeiführen sollte. Verbote können zwar stumpf Quoten und Ziele erfüllen, ein wirklicher Nutzen, der womöglich durch Aufklärung eine Wahrnehmung der entgegengesetzten Interessen ermöglicht und so Verständnis und Annäherung hervorrufen könnte, kam nicht zustande. Die Anwohner hatten sich zu diesem Zeitpunkt abermals entschlossen, den einfachen Weg des Verbots mittels einer Normenerlassklage zu gehen. Ein Mediationsverfahren, an dem alle Betroffenen beteiligt werden sollten sowie ein zusätzlicher Arbeitskreis wurde als Angebot konstruktiven Dialogs von den Klägern ausgeschlagen, die nach eigenen Angaben so die Interessen der Altstadtbewohner einseitig durchsetzen wollten. Die lärmmindernden Maßnahmen, die beschlossen wurden, kamen zudem nie wirklich zur Anwendung, ihre Wirksamkeit wurde ihnen auch schon vorher abgesprochen.
So steht weder fest, ob ohne bloße Verbote und stattdessen mit anderen Maßnahmen eine Lärmminderung hätte erreicht werden können, noch ob das Urteil des Verwaltungsgerichts überhaupt auf den aktuellen Fakten beruht, da kein aktuelles Lärmgutachten und keine vollständige sachliche Evaluation der bisherigen Maßnahmen vorliegt. Interessant ist hierbei auch, dass von den anfangs 31 Klägern nur vier zugelassen wurden. Vier Kläger erstritten also jetzt verbotsmäßige Sperrzeiten. Bei dem Urteil ist daher nicht nur der Interessenausgleich in Frage zu stellen, sondern auch die Fehlerfreiheit des vorangegangenen Verfahrens. Obwohl eine außergerichtliche Einigung nicht nur für das Stadtklima besser gewesen wäre, muss jetzt mit dem vorliegenden Ergebnis umgegangen werden. Für die Jungen Union, die sich zusammen mit der Gemeinderatsfraktion der CDU stets für einen guten und konstruktiven Kompromiss eingesetzt hat, steht daher fest, dass die Stadt alle rechtlichen Optionen prüfen muss; dabei muss eine Berufung ebenso wie eine Revision in Betracht gezogen werden. Denn dieses Ergebnis ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Vermittlungsbemühungen der Stadt, sondern auch ein Ergebnis, das einen guten und gerechten Interessenausgleich keineswegs gewährleistet.